„Menschen, die aus der Hoffnung leben, sehen weiter.
Menschen, die aus der Liebe leben, sehen tiefer.
Menschen, die aus dem Glauben leben, sehen alles in einem anderen Licht.“
(Lothar Zenetti, dt. Dichter)
Für fünf Tage einfach mal etwas anderes sehen und erleben? Den Arbeitsalltag hinter sich lassen und auf Entdeckungsreise gehen?
In Hessen wie auch RLP haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich von ihrer Arbeit für maximal fünf Tage im Jahr für eine Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Die Maßnahmen werden von Bildungsträgern angeboten, die vom Staat für die Durchführung solcher Bildungsurlaube anerkannt sind. Einer dieser anerkannten Träger ist der BDKJ.
Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Seminaren der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung.
•Freistellung für wen?
Für alle in Hessen Beschäftigte und Auszubildende!
• Freistellung ab wann?
Ab sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
• Freistellung für was?
Für gesetzlich anerkannte Seminare.
• Freistellung wie lange?
Für eine Arbeitswoche.
• Freistellung – wer bezahlt?
Lohn/Gehalt der Arbeitgeber, Seminarkosten der Arbeitnehmer.
• schriftlich beim Arbeitgeber,
• spätestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars.
• die Anmeldebestätigung,
• die Anerkennungsbestätigung,
• das Seminarprogramm.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Referat Jugendpolitik
Sebastian Frei
Tel.: 06431 - 295 162
Fax: 06431 - 295 161
E-mail: s.frei@
bistumlimburg.de