Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Für fünf Tage einfach mal etwas anderes sehen und erleben? Den Arbeitsalltag hinter sich lassen und auf Entdeckungsreise gehen?

In Hessen wie auch RLP haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie können sich von ihrer Arbeit für maximal fünf Tage im Jahr für eine Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Die Maßnahmen werden von Bildungsträgern angeboten, die vom Staat für die Durchführung solcher Bildungsurlaube anerkannt sind. Einer dieser anerkannten Träger ist der BDKJ.

Hier noch einmal alle wichtigen Fakten kurz und knapp zusammengefasst: 

Was versteht man unter einem Bildungsurlaub?

Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Seminaren der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung.

Freistellung – die Fakten:

•Freistellung für wen?
Für alle in Hessen Beschäftigte und Auszubildende!

• Freistellung ab wann?
Ab sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

• Freistellung für was?
Für gesetzlich anerkannte Seminare.

• Freistellung wie lange?
Für eine Arbeitswoche.

• Freistellung – wer bezahlt?
Lohn/Gehalt der Arbeitgeber, Seminarkosten der Arbeitnehmer.

Wie wird die Freistellung beantragt?

• schriftlich beim Arbeitgeber,
• spätestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars.

Was muss vorgelegt werden?

• die Anmeldebestätigung,
• die Anerkennungsbestätigung,
• das Seminarprogramm.

Hier findet ihr eine Zusammenstellung aller Bildungsurlaubsangebote der Jugendverbände in Hessen - Hessischer Jugendring.

 

Hier gibt’s weitere Infos:

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Kontakt

Referat Jugendpolitik
Sebastian Frei
Tel.: 06431 - 295 162
Fax: 06431 - 295 161
E-mail: s.frei@
bistumlimburg.de