Freistellung (Sonderurlaub)

Freistellung (Sonderurlaub)

In Hessen wie auch in Rheinland-Pfalz (RLP) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass berufstätige Ehrenamtliche für bestimmte Tätigkeiten in der Jugendarbeit eine Freistellung (Sonderurlaub) erhalten können. Mit dieser Regelung soll das ehrenamtliche Engagement junger Menschen gestärkt werden. Bei einer befürworteten Freistellung leistet das Bundesland Hessen aus Landesmitteln eine Lohnfortzahlung für Berufstätige, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, in RLP gibt es eine solche Regelung nicht. Anfang des Jahres 2007 wurden die bisherigen Einzelgesetze der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im neuen Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) zusammengefasst. Dort finden sich im vierten Abschnitt auch die Regelungen zur Freistellung (Sonderurlaub) wieder. In RLP finden sich die entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter/-innen

Folgende Beschäftigte können über die

BDKJ-Landesstelle Hessen
Postfach 13 55
65533 Limburg
Tel.: 06431 - 295 206
Fax: 06431 - 295 395

eine Freistellung beantragen:

  • Beschäftigte in der hessischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
  • Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben
  • BundesbeamtInnen, RichterInnen, ArbeitnehmerInnen der Bundesbehörden
  • SoldatInnen
  • Beschäftigte des Bundesfreiwilligendienstes beantragen die Freistellung bei der Verwaltungsstele ihre Einsatzstelle

WICHTIG: Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Dienstsitz des Veranstalters! Wenn also jemand in Rheinland-Pfalz wohnt, der Veranstalter aber der BDKJ Limburg ist, wird der Sonderurlaub nach dem hessischen Gesetz geregelt.

Der Antrag muss vom Veranstalter der Maßnahme gestellt werden (Antragsformular s. u.).

Hier gibt’s weitere Infos:

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Kontakt

Referat Jugendpolitik
Sebastian Frei
Tel.: 06431 - 295 162
Fax: 06431 - 295 161
E-mail: s.frei@
bistumlimburg.de