„Für das Können gibt es nur einen Beweis: das Tun.“
(Marie von Ebner-Eschenbach)

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des BDKJ-Diözesanverbandes. Sie setzt sich aus Verantwortlichen der Mitgliedsverbände zusammen, die von ihren Gruppierungen hierfür entsendet werden. Die Anzahl der jeweiligen Delegierten wird anhand der Mitgliederzahlen der Verbände bestimmt.
Die Diözesanversammlung legt die inhaltliche Ausrichtung des Verbandes fest, die Grundlage für die Arbeit des Vorstandes ist. Die Willensbildung erfolgt nach demokratischen Regeln. Die Diözesanversammlung tritt in der Regel einmal jährlich, meist im Oktober, zusammen.