Fördergelder „Aufholen nach Corona“
In der Corona Pandemie ist die Jugendverbandsarbeit zum stillstand gekommen.
In den letzten Jahren hat sich jedoch einiges getan und wir können wieder starten.
Der hessiche Jugendring (hjr) stellt den hessischen Ortsgruppen Fördergelder zurverfügung, die wir gerne an Euch weitergeben möchten.
In BDKJ Diözesanausschuss wurde beschlossen das die Gelder für für alle Orts-, und Regionalgruppen sowie für die Diözesanverbände zur Verfügung steht.
Über die Fördergelder können Sach- und Personalkosten bis zu 100% gelten gemacht werden.
Anträge für Gelder aus den Paket „Aufholen nach Corona“ sind nur bis zum August 2023 möglich.
Die Verwendungsnachweis muss bis zum 21.08.2023 bei uns eingehen.
Frag nach, wenn Du Dir nicht sicher bist!
Hier könnt Ihr den Antrag direkt ausfüllen.
Antrag Aufholen nach Corona
Antragsformular Aufholen nach Corona
Ansprechpartner*in
