Fördergelder „Aufholen nach Corona“

In der Corona Pandemie ist die Jugendverbandsarbeit zum stillstand gekommen.
In den letzten Jahren hat sich jedoch einiges getan und wir können wieder starten.

Der hessiche Jugendring (hjr) stellt den hessischen Ortsgruppen Fördergelder zurverfügung, die wir gerne an Euch weitergeben möchten.
In BDKJ Diözesanausschuss wurde beschlossen das die Gelder für für alle Orts-, und Regionalgruppen sowie für die Diözesanverbände zur Verfügung steht.
Die geförderten Maßnahmen müsens einen Bezug zur Förderung und Unterstützung der Jugendverbandsarbeit nach der Corona-Pandemie herstellen.
Über die Fördergelder können Sach- und Personalkosten bis zu 100% gelten gemacht werden.

!Änderung! – 06.06.2023

Anträge für Gelder aus den Paket „Aufholen nach Corona“ sind nur bis zum Ende September 2023 möglich.
Die Verwendungsnachweis muss bis zum Ende September bei uns eingehen; die Gelder werden im Anschluss ausgezahlt.

Frag nach, wenn Du Dir nicht sicher bist!

Hier könnt Ihr den Antrag direkt ausfüllen.

Antrag Aufholen nach Corona

Antragsformular Aufholen nach Corona

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