Prävention im Rahmen der 72-Stunden-Aktion
Gemeinsam wollen wir eine 72-Stunden-Aktion gestalten, bei der sich alle Beteiligten wohl und sicher fühlen und die allen noch lange positiv in Erinnerung bleiben wird. Um das zu erreichen, müssen alle Verantwortlichen die individuellen Grenzen und Empfindungen der Kinder und Jugendlichen im Blick behalten. Wir wollen Kinder und Jugendliche stärken und schützen! Prävention und Kindesschutz sind uns auch während der 72-Stunden-Aktion wichtig und daher achten wir auf die Einhaltung der Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt und handeln nach unseren Verhaltenskodexen. Da der BDKJ Diözesanverband Limburg als Veranstalter gilt, unterliegt die Aktion unseren Richtlinien.
Konkrete Maßnahmen
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Es gilt das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) und der Verhaltenskodex des BDKJ Diözesanverband Limburg.
- Alle Mitglieder der Ko-Kreise und mindestens die Leitungen von Aktionsgruppen haben vor der Aktion ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) nachgewiesen. Die Einsichtnahme wird dokumentiert.
- Alle Mitglieder der Ko-Kreise und mindestens die Leitungen von Aktionsgruppen haben sich mit dem Verhaltenskodex des BDKJ DV Limburg auseinandergesetzt und einen Verhaltenskodex unterschrieben. Die Unterschriften werden dokumentiert.
- Die Leitungen der Aktionsgruppen prüfen, wie der Verhaltenskodex in der eigenen Gruppe umgesetzt wird.
- Alle Mitglieder der Ko-Kreise und mindestens die Leitungen von Aktionsgruppen haben an einer Schulung zur Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt teilgenommen.
- Das Präventionsteam des BDKJ DV Limburg bietet im Vorfeld der Aktion Präventionsschulungen an, an denen Mitglieder der Ko-Kreise und Aktionsgruppen teilnehmen können. Das Präventionsteam steht zur Unterstützung bei der Klärung offener Fragen zur Verfügung und wird im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten hinzugezogen.
FAQ
Was verstehen wir unter Leitung?
Als Leitung verstehen wir Personen die Verantwortung für die Teilnehmer*innen der Aktionsgruppen aus Ihrer Pfarrei/ Jugendverband übernehmen. Dies kann zum Beispiel als Gruppenleitung oder Ansprechperson für den Ko-Kreis sein.
Spielt das institutionelle Schutzkonzept (ISK) einer Verbandsgruppe / einer Pfarrei eine Rolle?
Für die 72-Stunden-Aktion gilt das institutionelle Schutzkonzept (ISK) des BDKJ Diözesanverband Limburg als Rahmenkonzept. Dies bedeutet dass wir Standards für die 72 Stunden Aktion vorgeben.
Das eigene institutionelle Schutzkonzept (ISK) der teilnehmenden Gruppen ist die schriftliche Fixierung der Kultur der Achtsamkeit. Darin regelt z.B. aber die Gruppe auch, welche Voraussetzungen es gibt, um Teil der Gruppe zu sein beziehungsweise die Gruppe anzuleiten. Diese Dinge gelten nach wie vor.
Durch das Zusammenbringen der unterschiedlichen ISK und Verhaltenskodexe werden sich Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Kultur der Achtsamkeit und den Standargs geben, die es aushandeln und abzuwägen gilt. Oberstes Ziel bleibt ein gutes und sicheres Miteinander.
Welche Präventionsschulungen werden anerkannt?
Wenn ihr im Vorfeld der Aktion eine Präventionsschulung besuchen müsst, könnt ihr das folgendermaßen tun:
- Selbstorganisiert in der Pfarrei oder im Verband
- Über den BDKJ-Diözesanverband Limburg oder einen jeweiligen Diözesanverband des Jugendverbandes
- Über die Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit (KFJ) im Bistum Limburg
- Über die Jugendkirchen im Bistum Limburg
- Über die Fachstelle gegen Gewalt im Bistum Limburg
- Bei externen Fachstellen wie z.B. Wildwasser e.V.