Zuschüsse für Jugendverbände trotz Corona?!
Sonderförderung
Förderung von Digitalen Veranstaltungen
Alternativen zu Präsenzmaßnahmen (z.B. digitale Seminare und Schulungen) können ebenfalls gefördert werden. Teilnehmer*innen-Listen müssen geführt werden, aber die Teilnehmer*innen brauchen nicht darauf unterschreiben.
Förderung von abgesagten Veranstaltungen
Für Maßnahmen und Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen, können teilweise zur Deckung von Stornokosten Zuschüsse gezahlt werden. Das gilt für:
- Jugendverbände in Hessen über den BDKJ (Allgemeine Jugendarbeit und Außerschulische Jugendbildung)
- Landesjugendplan Rheinland-Pfalz
- Diözesanjugendplan des Bistum Limburg
Dies wurde zu Beginn der Pandemie für bereits geplante Veranstaltungen ausgehandelt. Sprecht uns in aktuellen Fällen bitte nochmal konkret an.
Was ihr schon bei der Planung beachten solltet
Wenn Ihr bezüglich der Absage Eurer Zeltlager/ Freizeiten noch unsicher seid, kümmert Euch bitte zur eigenen Absicherung um folgende Angelegenheiten:
- Aushandlung kostenloser Stornierungsmöglichkeiten mit der Unterkunft, dem Busunternehmen, dem Cateringservice, bei Sammelbestellungen (Bäckerei, Metzgerei), etc.
- Notwendige Ausgaben für Anschaffungen so weit wie möglich aufschieben, bis ihr eine endgültige Entscheidung getroffen habt
- Zurückerstattung von Teilnahmegebühren: Da Ihr als Veranstalter absagt, seid Ihr zur Rückerstattung des kompletten Teilnahmebeitrags verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Teilnehmer*innen ihr Recht auf kostenfreie Stornierung aufgrund von unvermeidbaren Ereignissen (höherer Gewalt) nutzen und einfordern.Fragt aber gerne nach, ob Angehörige bei einer Veranstaltungsabsage bereit sind, einen Teil des Teilnehmerbeitrags zu spenden. Dafür könnt ihr werben, weil ihr das Geld als finanziellen Ausgleich für eventuell angefallene Stornogebühren verwendet und/oder um Alternativangebote anzubieten um Kinder aus prekären Verhältnissen unterstützen zu können.
- Stornierungskosten: Bis auf Weiteres können Eure Stornierungskosten in den Verwendungsnachweisen in den Zuschuss-Bereichen „allgemeine Jugendarbeit“ (aja) und „außerschulische Jugendbildung“ (ajb) des Diözesanen Jugendplans im Bistum Limburg aufgeführt werden und sind grundsätzlich zuwendungsfähig.Generell gilt: Prüft Stornofristen und klärt mit Zuwendungsgeber*innen (Diözesanverband, BDKJ), ob Stornogebühren anerkannt werden.
Ausführlichere Informationen zu den jeweiligen Regelungen sowie Dokumente für den Download findet ihr jeweils aktuell auf der Internetseite des Zuschusswesen, https://jugendfoerderung.bistumlimburg.de/beitrag/auswirkungen-der-corona-pandemie-auf-die-foerderung/
Datenschutz
Im Kirchlichen Datenschutz Gesetz (KDG), ist vorgeschrieben, dass nur absolut notwendige persönliche Daten erhoben werden dürfen, die zur Durchführung einer Maßnahme erforderlich sind.
Es wird daher davon abgeraten von Teilnehmer*innen Krankheitssymptome im Vorfeld oder während der Veranstaltung/Maßnahme zu erheben oder abzufragen, ob sie in den letzten 2 Tagen oder Wochen krank waren.
Alle Gruppenleiter*innen, die mit persönlichen Daten in Berührung kommen (z.B. mit Anmeldungen) müssen eine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis ausfüllen. Ausgefüllte Erklärungen können entweder von der Leitung der Ortsgruppe / des Stammes gesammelt und aufgehoben werden oder liegen in Absprache mit der Pfarrei im Pfarrbüro.
Von digitalen Anmeldungen raten wir gänzlich ab, da ein Formular auf einer Website sehr anfällig für „Datenklau“ ist. Das Onlinestellen einer PDF Anmeldung, mit der Bitte diese auszudrucken, auszufüllen und via Email zu übermitteln, sehen wir hier als die weitaus sicherere Alternative an.
Auch in Bezug auf Online Programme oder Apps wie bspw. WhatsApp, Dropbox, GoogleDrive usw., gibt es eine klare Empfehlung – im Hinblick auf den Datenschutz- kein Risiko einzugehen und diese NICHT zu verwenden. Stattdessen kannst du Threema, Signal, Blizz oder Jitsi nutzen.


Melanie Goßmann
Referentin für Internationales; Projektleitung Aktion Dreikönigssingen 06431 - 295 369