FAQ-Sternsingen & Corona im Bistum Limburg
Eure Fragen - Unsere Antworten
Alle Königsgruppen haben zum Jahresbeginn ein Ziel: die frohe Botschaft, der Segen der Heiligen Nacht, soll möglichst viele Menschen erreichen – auch und erst recht unter Corona-Bedingungen. Für uns – der BDKJ Diözesanverband Limburg, die Abteilung Weltkirche und das Kindermissionswerk steht fest: Wir informieren euch und helfen dabei, gemeinsam Wege zu finden angepasst an die jeweilige Situation in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Das FAQ wurde zuletzt am 08.12.2021 aktualisiert. Die Aktion Dreikönigssingen im Bistum Limburg kann 2022 stattfinden!
Sollte eure Frage nicht hier beantwortet werden – meldet euch gerne bei uns auf der Corona-Hotline oder bei den Kontaktdaten ganz unten.
Corona-Hotline
Montag – Freitag von 9 – 17 Uhr unter:
- Telefonisch: 01522 2014 316
- Per Email:
FAQ - Sternsingen & Corona im Bistum Limburg
Neue Änderungen/Anpassungen in den Landesverordnungen, 08.12.2021
- 3G
- Maskenpflicht für Kinder/Jugendliche und Betreuern*innen ab 6 Jahren
Wie groß darf eine Königsgruppe sein?
08.12.021
3 König*innen, eine*n Sternträger*in und Begleitung? Gott sei Dank gibt es zurzeit keine Begrenzungsgröße. Wir empfehlen überschaubare, stabile Sternsinger*innengruppen zusammen zu stellen. Also ggf. Geschwister wieder gemeinsam in einer Gruppe, oder ähnliches.
Dürfen die Sternsinger*innen an den Haustüren singen?
08.12.2021
Ja, in Rheinland-Pfalz und Hessen dürfen die Sternsinger*innen an den Haustüren mit Abstand singen. Bitte beachtet am Tag der Aktion die tagesaktuell geltenden Regelungen in Eurer Kommune. Da beim Singen viele Aerosole freigesetzt werden und das Corona Virus hauptsächlich über Aerosole und Tröpfchen weitergegeben wird, sollten die Sternsinger*innen nur im Freien singen und genügend Abstand (Mindestabstands von 3 Metern ) zu den Besuchten halten, eine Maske zu tragen und nicht direkt vor der Haustür singen.
Alternative können die Lieder über eine kleine Box abzuspielen und nur die Texte durch die Kinder lesen zu lassen. Möglich wäre dabei, die Lieder im Vorfeld mit den Kindern aufzunehmen und dann bei den Besuchen abzuspielen.
Wie können Hausbesuche 2022 stattfinden?
08.12.2021
Wir empfehlen mit den Sternsinger*innen-Gruppen Hausbesuche nur in der Form zu gestalten, dass der Besuch mit Maske und 1,5 Metern Abstand zu den zu Besuchenden und auch nur vor deren Haustüre, also immer im Freien, abzuhalten. Bei Mehrfamilienhäusern empfehlen wir, die Besuche nur vor der äußeren Haustüre zu gestalten und nicht in den Treppenhäusern vor den Wohnungstüren.
Bitte nehmt bei euren Besuchen nicht das Angebot von offenen Plätzchentellern und / oder offene Getränkeangebote an (z.B.: heißer Kakao). Bitte führt (z.B. in einem Bollerwagen oder per Rucksack) heiße Getränke in Portionsflaschen (jedes Kind seine eigene Thermoskanne) mit.
Teilt den Besuchshaushalten im Vorfeld mit, dass ihr keine offene Verpflegungen annehmen könnt, damit hier keine Enttäuschungen entstehen.
Annehmen könnt ihr portionierte und abgepackte Süßigkeiten.
Braucht ihr ein eigenes Hygienekonzept für die Aktion Dreikönigssingen vor Ort?
08.12.2021
Ja. Ein Hygienekonzept schafft Klarheit und hilft bei einer sicheren Durchführung der Sternsinger*innenaktion. Eine Vorlage für ein eigenes Konzept findet Ihr hier. Wenn Ihr Fragen haben oder Unterstützung brauchen, meldet Euch gerne bei uns ().
Welche Hygieneregeln sollten beachtet werden?
08.12.2021
Welche Hygieneregeln sollten beachtet werden?
Zur Sicherheit aller Beteiligten empfehlen wir als Träger der Aktion Dreikönigssingen im Bistum Limburg für die Teilnahme an der Sternsinger*innenaktion die 3G-Regel[1], angepasst an die Landesverordnungen Rheinland-Pfalz und Hessens.
Am einfachsten ist es mit Teilnehmenden, die geimpft oder genesen sind. Diese legen den entsprechenden Impfnachweis, ein gültiger Genesenennachweis oder ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf,vor.
Grundsätzlich sollten die Sternsinger*innen mit Abstand und an der Haustür mit Maske unterwegs sein.
Wie sieht es mit dem Testen aus?
08.12.2021
Nach den derzeitigen Landesverordnungen überlebt das Corona-Testheft der Schulen die Weihnachtsferien-Ferienzeit.
Die Selbsttestung ist nur für Geimpfte Personen denkbar, als ein “Monitoring”, haben keinerlei rechtliche Aussagekraft mehr. Für eine Veranstaltung muss es einen Testnachweis (Bürgertest) vorliegen.
Müssen die Kinder getestet werden? Alle? Nur die, die älter als 12 Jahre sind?
08.12.2021
Alle Kinder ab 6 Jahren, geimpfte und ungeimpfte, müssen getestet sein.
Können wir (als Organisator*innen) Kinder/Jugendliche/Menschen testen?
08.12.2021
Nein. Können und dürfen wir nicht.
Wir empfehlen einen freiwilligen Bürgertest, für Geimpfte und Genesene.
Die Selbsttestung ist nur für Geimpfte Personen denkbar, als ein “Monitoring”, haben keinerlei rechtliche Aussagekraft mehr. Für eine Veranstaltung muss es einen Test Nachweis (Bürgertest) vorliegen.
Welchen Auflagen unterliegen die erwachsenen Betreuer*innen der Kinder und Jugendlichen?
- 3G Regelung als Mindeststandard
- ungeimpfte Personen brauchen einen Bürgertest-Nachweis
- Bei geimpften Kindern unter 18 reicht das Testheft
Besonderheit nur in Hessen:
- ab 10+ Personen gilt eine Maskenpflicht auch Indoor. Darunter zählt auch das Auto fahren der Sternsinger*innen von A nach B.
Müssen Kontaktdaten 2022 erfasst werden?
01.12.2021
Die Kontaktdaten der Teilnehmenden an der Sternsinger*innen-Aktion müssen in den täglichen Gruppen erfasst werden.
Bei Hausbesuchen müssen die besuchten Haushalte erfasst werden. Gruppendaten und besuchte Haushalte sind getrennt zu erfassen.
In beiden Fällen müssen wieder Namen, Anschrift und Telefonnummer erfasst werden.
Eine Kontaktdatenerfassung in Hessen sollte nochmal daraufhin geprüft werden, dass die datenschutzrechtliche Grundlage (heißt: Berechtigung) dafür gegeben ist, bzw. durch die Einverständniserklärung der Teilnehmenden (resp. ihrer Erziehungsberechtigten) vorliegt.
Wer checkt den Status der Begleiter*innen?
08.12.2021
Veranstalter der Aktion Dreikönigssingen ist die Pfarrei vor Ort. Demnach checkt der Pfarrer oder die Leitung der Pfarrei den Status der Begleiter*innen.
Was gehe ich mit einer ungeimpften Begleiter*in/Organisator*in um?
Bei dieser Frage geht es vorab nicht um irgendeine Beurteilung oder Verurteilung von ungeimpft und geimpft! Laut den Landesverordnungen in Hessen und Rheinland-Pfalz gilt ab dem 06.12.2021 eine Test Kontrollpflicht und deren Überprüfung (3G Regelung).
Jede Gruppe und jede Organisationsleitung muss für sich im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber sich selbst und den König*innen entscheiden. Der Gesetz gegebene Mindeststandard, d.h. ein Test Kontrollpflicht, liegt beim Veranstalter.
Wir empfehlen und werben auch im Sinne weiterer Veranstaltungen für eine Impfung.
Welche Regelungen gibt es für die Aussendung der Sternsinger*innen in den Gottesdiensten?
08.12.2021
Für Gottesdienste gelten die gleichen Regeln wie für alle Gottesdienste in Ihrer Gemeinde. BEachtet bitte dazu die jeweiligen Dienstanweisungen des Bistums Limburg.
Auf der Gottesdienst-Seite des Kindermisssionswerkes finden Sie liturgische Angebote zur Aktion, die so gestaltet sind, dass sie auch im Freien, auf Kirchplätzen, Schulhöfen oder Marktplätzen gefeiert werden können.
Gibt es sonst noch etwas, worauf bei der Organisation und Durchführung der Sternsingeraktion zu achten ist?
08.12.2021
In unseren Empfehlungen spielen viele Faktoren mit rein. Die Basis dafür bilden die jeweiligen Landesverordnungen und Auslegungshinweisen. Hinzu kommen aber auch Stellungnahmen vom Corona Arbeitsstab des Bistum Limburg, aber auch Abwägungen wie Kindeswohlgefährdung und die Schäden, die durch die Absage oder Ausfall der Aktionen entstehen. Denkt die Aktion Sinne der König*innen und des Verbreiten der frohen Botschaft. Macht das bestmögliche im besten Sinne für alle daraus.
Alternative Möglichkeiten für die Aktion Dreikönigssingen 2022
Sternsingen am öffentlichen Ort
01.12.2021
Eine Möglichkeit kann darin bestehen, dass mit den Sternsinger*innen zentrale öffentliche Orte (z.B. Markt- oder Quartiersplatz, Kirchplatz) für eine Präsenz der Sternsinger genutzt werden.
Der Türsegen kann dann (einzeln portioniert) an Besucher*innen und Passant*innen ausgegeben werden.
Zu achten ist natürlich auch hier auf den Mindestabstand bzw. den doppelten Mindestabstand, falls gesungen werden sollte. Bei öffentlichen Plätzen, die nicht im Eigentum der Kirchengemeinde stehen, sollten solche Veranstaltungen mit dem Ordnungsamt abgesprochen werden.
Zum besseren Verständnis ist an entsprechende Beschallung zu denken.
Sternsingen in der Kirche
01.12.2021
Eine andere Möglichkeit wäre, die Sternsinger*innen über einen längeren Zeitraum in der Kirche auftreten zu lassen. Dabei ist wichtig zu beachten:
- Auch hier müssen die Personendaten von Besucher*innen erfasst werden
- Besucher*innen müssen ausgewiesene Sitzplätze einnehmen
- Es dürfen immer nur so viele Personen teilnehmen, wie für den Kirchenraum zulässig sind.
- Bei allen Aktionen muss der Mindestabstand eingehalten werden.
- Wird gesungen, müssen Sänger*innen und Besucher mindestens 3 Meter Abstand halten.
- Spenden können kontaktlos durch Körbe o.ä. an den Türen eingesammelt werden
- Während sich Personen im Kirchenraum befinden, dass dann nicht geheizt werden, wenn eine Umluftgebläseheizung in Einsatz kommen würde.
- Zwischen Veranstaltungen in der Kirche muss verordnungskonform gelüftet werden.
Segen-Haus-Einwurf-Variante
01.12.2021
Auch eine Idee von Haus zu Haus, dieses Mal werft ihr (selbstgestaltete) Segenstüten mit Flyer, Spendentüte und Segen ein. Einfach alle Bestandteile in den Flyer einlegen und mit einer Büroklammer oder einem Sternsinger-Aufkleber fixieren. Alternativ könnt ihr alles in einen Umschlag packen und mit einem Sternsinger-Stempel oder -Aufkleber verzieren.
Die ganze Idee findest du unter https://www.sternsinger.de/sternsingen/ideen-und-tipps
Singen und Schellen
01.12.2021
Schellen kennt ihr bestimmt aus dem Gottesdienst. Stellt euch als Gruppe an die Straße und Häuser der Menschen. Schellt ein paar Mal um euch anzukündigen. Kommen die Menschen an die Türen, singt ihr eure Leider und könnt anschließend den Segen an die Türen schreiben.
