Bild - Lumix Kamera für Streaming

Bildrechte während der 72 Stunden Aktion

Während Aktion werden wieder viele Fotos, Videos und Tonaufnahmen von verschiedenen Personen aufgenommen (im Folgenden: Aufnahmen). Diese sind nicht nur eine schöne Erinnerung für die Aktionsgruppen an eine tolle Aktion, sondern auch zentraler Bestandteil der Aktion, um die Themen der Jugend in die Öffentlichkeit zu bringen und das Engagement sichtbar zu machen. Grundsätzlich werden wie gewohnt Einwilligungen für Aufnahmen benötigt, da jedoch noch mehr Personen beteiligt sind, braucht es noch ein paar Hinweise.

Dieses FAQ soll Klarheit über den Umgang mit Aufnahmen und dem Vorgehen beim Thema Persönlichkeitsrechten geben.

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Um eine optimale Nutzung der Bildrechte sicher zustellen, empfehlen wir das vorgefertigte Formular ausfüllen zu lassen. Im Zweifel auch zusätzlich zu bestehenden Vereinbarungen vor Ort.

Bildrechte Formular – 72 Stunden Aktion

FAQ Bildrechte

Wofür werden Aufnahmen benötigt?

Eine gute Öffentlichkeitsarbeit kommt nicht ohne gute Bilder und Videos aus. Dabei werden wir bei der 72 Stunden Aktion von vielen verschiedenen Kanälen die Aktion in die Öffentlichkeit bringen und so für eine Sichtbarkeit von katholischer Jugend(verbands)arbeit sorgen. Die Aufnahmen werden daher sowohl bei den Aktionsruppen, den Ko-Kreisen, Diözesanverbänden, der Bundesebene als auch der Berichterstattung des Bistums und der Presse benötigt.

Die BDKJ Bundesebene, aber auch der BDKJ Diözesanverband Limburg hat als Veranstalter ein Interesse daran, dass die Aktion gut dokumentiert wird und mit den Aufnahmen auch danach die Arbeit vor Ort gezeigt werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass die 72 Stunden Aktion eine öffentliche Veranstaltung ist und die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Teil des Konzepts der Aktion ist und daher nahezu ausgeschlossen ist, an der Aktion teilzunehmen, ohne nicht in irgendeiner Form auch in Aufnahmen aufzutauchen. Dies ist ein Unterschied, wenn die Gruppe intern auf ein Zeltlager fährt und keine Öffentlichkeit hergestellt wird.

Wer ist für das Thema Bildrechte verantwortlich?

Grundsätzlich wird durch die Anmeldung auf 72stunden.de erwartet, dass die Gruppen selbstständig dafür sorgen, dass die einzelnen Teilnehmer*innen der Aufnahme und Nutzung von Fotos und Videos während der Aktion zugestimmt auf allen Ebenen zugestimmt haben. Andernfalls müssen sie dafür sorgen, dass die Rechte der Personen gewahrt werden, die keine Zustimmung erteilt haben. Wenn eine höhere Ebene zu einer Gruppe kommt und Aufnahmen machen möchte, muss die Aktionsgruppe sicherstellen, dass nur die Personen fotografiert werden, für die eine Einverständnis vorliegt.

Wie muss die Einwilligung dokumentiert sein?

Die Dokumentation der für die Einwilligungen erfolgt durch die Gruppen vor Ort. Diese können das über ein eigenes Formular oder die Vorlage vom Diözesanverband abfragen. Die Gruppe dokumentiert dies und weißt die Teilnehmer*innen darauf hin, wie die Fotos genutzt werden. Die Dokumentation verbleibt vor Ort und muss nicht an höhere Ebenen weitergegeben werden, die Formulare müssen jedoch explizit festhalten, dass die Bilder nicht nur von der Gruppe selbst, sondern auch von den höheren Ebenen für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit genutzt und an die Presse weitergegeben werden dürfen (Ko-Kreis, Bistum Limburg, Diözesanverband Limburg und BDKJ Bundesebene).

Wir haben uns von allen Eltern die Einverständnis für Fotos und Videos dauerhaft zusichern lassen / Wir haben das schon in der Anmeldung abgefragt

Tendenziell haben alle Gruppen, die regelmäßig Veranstaltungen haben, schon eigene Formulare oder Abfragen zu den Bildrechten. Die jeweilige einzelne Praxis können wir nicht bewerten. Dennoch weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hat und der BDKJ Diözesanverband Limburg als Veranstalter gilt. In der Regel greifen daher pauschale Einverständniserklärungen nicht sowohl, wenn sie dauerhaft allgemein oder in der Anmeldung geben worden sind. Bitte prüft in diesem Falle, ob diese Regelungen unseren Standards dafür entsprechen.

Wer darf Aufnahmen während der Aktion machen?

Grundsätzlich alle von Veranstaltern (BDKJ Bundesebene, BDKJ Diözesanverband Limburg, Ko-Kreis) dafür beauftragte Personen, Pressestelle des Bistum Limburg, Journalist*innen und von der Aktionsgruppe benannte Personen.

Schon ab der Ko-Kreis Ebene wird es nahezu unmöglich zu identifizieren, ob bei den einzelnen Personen ein Einverständnis vorliegt. Deshalb sind alle Personen ab der Ko-Kreis Ebene angehalten, bevor sie Aufnahmen im Rahmen der 72 Stunden Aktion machen, bei der Gruppe nachzufragen, ob es Einschränkungen bei der Einwilligung gibt. Auch die Aktionsgruppe sollte genau schauen, wer für die Dokumentation durch Aufnahmen zuständig ist und entsprechende Einwilligungen kennt. Alle Personen, die Aufnahmen machen, sind dazu angehalten verantwortungsvoll mit den Persönlichkeitsrechten umzugehen und Aufnahmen in unvorteilhaften Posen zeitnah zu löschen und nicht weiterzugeben.

Was ist, wenn Personen bestimmte Nutzungen ausgeschlossen haben?

Wenn Personen die Nutzung von Aufnahmen z.b. für Social Media oder höhere Ebenen ausgeschlossen haben, erfordert die zusätzliche Vorsicht. Wir empfehlen in diesem Fall auf für Bereiche, in denen die Person zugestimmt hat eine eher defensive Nutzung der Aufnahmen und die Personen im Zweifel dann gar nicht zu zeigen oder die Bilder entsprechend nicht weiterzugeben. Das Erscheinen als Beiwerk (die Person ist nicht Anlass des Bildes oder zentral zu sehen) auf einer Aufnahme z.B. im Hintergrund ist davon nicht betroffen.

Wenn Aufnahmen an höhere Ebenen weitergegeben werden, die einer Nutzungseinschränkung unterliegen, muss dies kenntlich gemacht werden.

Welche Besonderheit gilt für Journalist*innen / Medien?

Wenn die Aktionsgruppen von Journalist*innen besucht werden, gelten grundsätzlich für Aufnahmen etwas andere gesetzliche Regeln. Hier kann das öffentliche Interesse an der Aktion zum Teil auch das Recht am eigenen Bild überlagern, dies gilt insbesondere für Aufnahmen bei der regionalen Eröffnungsveranstaltung.

Grundsätzlich gelten aber auch für Medien die Rechte am eigenen Bild. Daher sollten Journalist*innen auch vor der Aufnahme die entsprechenden Personen fragen. Gerade Kinder genießen auch hier einen besonderen Schutz, weshalb die Einwilligung zum Erscheinen in der Presse und den Medien auch von den Aktionsgruppen bei den Erziehungsberechtigten abgefragt werden sollte. Diese Information ist auch für die anderen Ebenen (Ko-Kreis, Diözesanverband, Bistum, Bundesverband) wichtig, da an diesen Stellen auch im Rahmen von Medienpartnerschaften oder Pressemeldungen und Aufnahmen weitergeben werden.

Journalist*innen sollten darauf hingewiesen werden, wenn ein Widerspruch zur Nutzung in der Presse vorliegt. Gerade bei älteren Jugendlichen oder Erwachsenen kann ein Einverständnis aber auch durch die Bereitschaft sich vor der Kamera zu positionieren signalisiert werden. Ein schriftliches Einverständnis ist dann nicht immer notwendig. Es besteht keine Notwendigkeit nur für die Medien auf eine bestimmte Art und Weise zu posieren, auch wenn die Journalist*in dies sich vielleicht wünscht.

Was ist, wenn eine Person während oder nach der Aktion einzelnen Aufnahmen oder grundsätzlich der Nutzung widerspricht?

Das Widerspruchsrecht einer Person bleibt jederzeit bestehen. Wenn sie bestimmten oder einzelne Bilder / Aufnahmen nicht mehr genutzt werden sollen, kann sie sich immer an die jeweilige Stelle wenden, die eine Aufnahme veröffentlicht hat und spezifisch der Nutzung der Aufnahmen widersprechen. Für den BDKJ Limburg kann dafür die genutzt wenden, die Bundesebene ist über  erreichbar.

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