Sonderurlaub (Freistellung)

für Tätige in der Privatwirtschaft, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamt*innen

Du arbeitest bereits, willst aber trotzdem als Gruppenleiter*in auf eine Jugendfreizeit fahren oder Dich anderweitig in Deinem Verband engagieren, ohne dafür Deinen Erholungsurlaub zu opfern? Wir haben die Lösung für Dich!

Die Gesetzesgrundlage in Hessen und Rheinland-Pfalz ermöglichen es berufstätige Ehrenamtliche für bestimmte Tätigkeiten in der Jugend(verbands)arbeit Sonderurlaub (Freistellung) zu erhalten. Das gilt nicht nur für die Leitung oder Mitarbeit bei Maßnahmen für Kinder oder Jugendliche, sondern auch, wenn Du selbst an Schulungen oder Weiterbildungen für Dein Ehrenamt teilnimmst. Mit dieser Regelung soll das ehrenamtliche Engagement junger Menschen gestärkt werden.

Wichtig: Entscheidend für die Zuständigkeit ist der Sitz des Veranstalters!
Wenn Du also in Rheinland-Pfalz wohnst oder außerhalb Hessens arbeitest, der*die Veranstalter*in aber in Hessen ist, wird der Sonderurlaub nach dem hessischen Gesetz geregelt.

Regelungen Hessen

  • In Hessen haben Berufstätige das Recht und den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von bis zu 12 Tagen pro Jahr. Freiberufler*innen haben keinen Anspruch.
  • Für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamt*innen auf Bundesebene oder außerhalb von Hessen gilt dieser Rechtsanspruch nicht, jedoch wird eine starke Empfehlung ausgesprochen.
  • Weitere Details finden sich im FAQ vom hessischen Jugendring
  • Die Arbeitnehmer*innen erhalten während der Freistellung regulär ihr Gehalt. Die Arbeitgeber*in bekommt die Kosten auf Antrag vom Land erstattet. Achtung! Dieser Antrag kann ab dem 01.01.2025  nur noch online von den Arbeitgeber*innen gestellt werden.
  • Seit dem 01.07.2025 ist das Antragsverfahren für Hessen vollständig digital.

Hier geht es zum digitalen Antragsformular

Regelungen Rheinland-Pfalz

  • In Rheinland-Pfalz können sich Gruppenleiter*in einer Jugendfreizeit und Weiterbildungen, die in Zusammenhang mit der Freizeit stehen, für bis zu 12 Tage freistellen lassen. Es können auch halbe Tage beantragt werden.
  • Eine Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberseite gibt es jedoch nicht. Stattdessen hast Du die Möglichkeit im Nachgang der Veranstaltung bis zu 70,- € pro Arbeitstag an Ausfallkosten beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen. Hier solltest Du Dich also im Vorfeld umfangreich informieren und genau rechnen, ob ein Sonderurlaub (Freistellung) finanziell für Dich tragbar ist.
  • Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der Maßnahme gestellt werden.
  • In Rheinland-Pfalz findest Du alle entsprechenden Regelungen im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.
  • Der Antrag für Verbandsgruppen im BDKJ Limburg müssen per Formular (siehe Download) bei BDKJ Landesstelle Hessen gestellt werden. Eine Digitalisierung des Verfahrens ist für 2026 angekündigt.

Downloads Rheinland-Pfalz

  • CAJ Limburg
  • DPSG Limburg
  • DJK Limburg
  • Pueri Cantores Bistum Limburg
  • KJG Limburg
  • GCL Region West
  • Kolping Jugend Limburg
  • Malteser Jugend Limburg