Fördermöglichkeiten
Gute Jugendverbandsarbeit braucht gute Förderung!
Als katholische Jugendverbände nehmen wir eine wichtige Aufgabe als Träger der außerschulischen Bildungsarbeit zur Entwicklung, sowie Demokratisierung von jungen Menschen wahr. Durch die Mitgliedschaft des BDKJ Limburg in dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz und dem hessischen Jugendring gibt es die Möglichkeit verschiedene Maßnahmen fördern zu lassen. Anspruch auf die Fördermittel haben alle Jugendverbandsgruppen und Gliederungen der Jugendverbände des BDKJ Diözesanverband Limburg.
Klickt auf die jeweilige Kachel des Bundeslands, in dem Ihr mit Eurem Jugendverband aktiv seid!
Fördermöglichkeiten in Hessen
Alle hessischen Ortsgruppen der Jugendverbände im BDKJ Limburg können unterschiedliche Förderungen beantragen. Die Kategorien sind weiter unten aufgeführt.
Wichtige Hinweise:
- Der Tageszuschuss wird gewährt ab 6 Zeitstunden nachgewiesenes Programm. An- und Abreisetag werden als volle Tage anerkannt, wenn für beide Tage zusammen mindestens 6 Stunden Programm nachgewiesen werden.
- Maßnahmen werden in der Regel ab 7 Personen (bis 27 Jahre) gefördert. Pro 7 Teilnehmer*innen kann eine Betreuungsperson über 27 Jahre in die Förderung einbezogen werden.
- Es werden Teilnehmer*innen aus Hessen gefördert. Bis zu 6 Teilnehmer*innen aus angrenzenden Bundesländern werden pro Bundesland gefördert, wenn mindestens die Hälfte aller Teilnehmer*innen aus Hessen kommt (Beispiele gibt es in den Förderrichtlinien)
- Bei 1-3 Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung kann eine Betreuungsperson ab 16 Jahren mit 25€ pro Tag gefördert werden. Dafür müssen auf der Teilnehmer*innen Liste die beeinträchtigten Teilnehmer*innen mit einem B gekennzeichnet werden.
- Ab 2026 ist ein gültiges institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Trägers der Maßnahme die Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
- Das Antragsverfahren ist nur auf digitalen Weg möglich.
- Achtung: es gelten die jeweils gültigen Förderrichtlinien des BDKJ Limburg zum Zeitpunkt des Antrags.
Auf der Antragsseite wird das Verfahren erklärt.
Förderkategorien Hessen
Lager, Fahrten, Freizeiten ( 6 - 27 Jahre)
Ausbildung und Förderung sozialer Kompetenzen, kulturelle und kreative Bildung, Ausflüge, Spiel, Spaß, Spannung
Förderung: 3,50 € pro Tag und Teilnehmer*in (6 – 27 Jahre), max. 70 % der Gesamtkosten. Dauer 2 – 10 Tage (mit und ohne Übernachtung)
Mitarbeiter*innenschulung (ab 15 Jahre)
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik. Zum Beispiel: Ausbildung von Teamer*innen, Vorbereitungswochenenden, Erste-Hilfe-Kurs, Teambuilding.
Förderung: Pro Seminar ab 2 Stunden 40 € und 15 € pro Tag und Teilnehmer*in (ab 15 Jahren) insgesamt bis zu 100 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Multiplikator*innenschulung (Ab 15 Jahre)
Erwerb und Ausbau von Leitungsqualifikationen sowie fortgeschrittenen Methodenkenntnissen der pädagogischen Arbeit. Zum Beispiel: Klausurtagungen, Methodenvermittlungen, Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt. Förderungsfähig ist auch die Teilnahme an offen ausgeschriebenen
Fortbildungsveranstaltungen. Das Verfahren der Beantragung und Abrechnung ist mit der Zuschusswesen abzusprechen.
Förderung: Pauschal 500 € pro Tag und max. 80 % der Gesamtkosten. Förderfähig sind Personen ab 15 Jahren. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Jugendbildung (bis 27 Jahre)
Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen politische, kulturelle, geschlechtsspezifische, interkulturelle, ökologische und soziale Bildung.
Aneignung von Grundkenntnissen über Arbeitswelt und gesellschaftliche Tätigkeit.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in (bis 27 Jahre), jedoch nur 80 % der Gesamtkosten (max. 100 % der Gesamtkosten der förderfähigen Personen)
Politische Kinderstufenarbeit (6 - 14 Jahre)
Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und ökologischen Fragen; Förderung der Beteiligung an Entscheidungsfragen
Förderung: 10 € pro Tag und Teilnehmer*in (6 – 14 Jahre) bei max. 70 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Ausbildung von Gruppenleiter*innen für den Erwerb einer JuLeiCa (15 - 27 Jahre)
Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausbildung muss den „Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen“ entsprechen. Förderungsfähig ist auch eine Maßnahme, die nur einen Teil der erforderlichen Themenbereiche umfasst, soweit sie Teil einer Veranstaltungsreihe ist, die insgesamt zum Erwerb der Jugendleiter/innenCard qualifiziert.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in (15 – 27 Jahre), Max. 100% der Gesamtkosten, außerdem max. 100 % der anteiligen Gesamtkosten für förderfähige Personen. Zuschuss für 1 – 10 Tage möglich.
Präventionsschulung (15 - 27 Jahre)
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung im Themenbereich Prävention sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik sowie ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in max. 100 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 3 Tage möglich.
Supervision für (Leitungs-)gremien (alle Ebenen)
Der BDKJ Förderverein e.V. kann bei erkennbarem Bedarf Supervision bezuschussen. Hierzu muss ein formloser Antrag per E-Mail an fö gestellt werden. Dieser Antrag muss Folgendes beinhalten:
- Die voraussichtlich anfallenden Kosten
- Die gewünschte Förderhöhe
- Eine Begründung, weshalb die Supervision notwendig ist
Ansprechpartner*innen


Alexandra Hoffmann
Leistungsbereich Pastoral und Bildung - Abteilung Jugendverbände und Zuschusswesen +49(0)6431 - 295 206