Fördergelder für Jugendverbände in Hessen
Orts-, Regional und Diözesanverbände
Die Fördergelder des BDKJ Diözesanverband Limburg stehen allen orts-, regional- und diözesan Gliederungen der Jugendverbände, die den BDKJ Diözesanverband Limburg bilden, zur verfügung.
Die jeweilige Gleiderung muss Ihren „Sitz“ in Hessen haben um Anspruche auf die Fördergelder gelten zu machen.
Allgemeine Jugendbildung - AJA
Lager, Fahrten, Freizeiten
Ausbildung und Förderung sozialer Kompetenzen, kulturelle und kreative Bildung, Ausflüge, Spiel, Spaß, Spannung
- Alter: 6 bis 27 Jahre
- zuschussfähig: 2 bis 10 Tage (mit und ohne Übernachtung)
- Förderung: 3,50 € pro Tag und Teilnehmer*in
max. 70% der Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Mitarbeiter*innenschulung
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik.
Zum Beispiel: Ausbildung von Teamer*innen, Vorbereitungswochenenden, Erste-Hilfe Kurs, Teambuilding
- Alter: ab 15 Jahren
- zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
- Förderung: 15 € pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 100% der Gesamtkosten - ebenfalls zuschussfähig: Seminar mit mindestens 2 Zeitstunden Förderung: 40 €, max. 100% Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Multiplikator*innenschulung
Erwerb und Ausbau von Leitungsqualifikationen sowie fortgeschrit-tenen Methodenkenntnissen der pädagogischen Arbeit.
Zum Beispiel: Klausurtagungen, Methodenvermittlungen, Weiterbildungsmaßnahmen.
- Alter: ab 15 Jahren
- zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
- Förderung: Pauschal 500€ pro Tag und | max. 80% der Gesamtkosten.
Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt.
Förderungsfähig ist auch die Teilnahme an offen ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen (das Verfahren der Beantragung und Abrechnung ist mit der Zuschussverwaltung abzusprechen).
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Antrag Multiplikator*innenschulung
Antragsformular Multiplikator*innenschulung aus den Mittelen der allgemeinen Jugendarbeit (AJA).
Sonderförderung
Zur Förderung von Anschaffungen (Sach- und Materialkosten) oder Sonderfinanzierung von Veranstaltungen kann dieser Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt.
Nur der Diözesanvorstand oder die Diözesanleitung eines Jugendverbands können diesen Antrag stellen.
Sonderförderung: Kleidung
Der Antrag kann nur von den Diözesanvorständen oder -leitungen gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet der Diözesanausschuss des BDKJ Diözesanverband Limburg.
Die maximale Fördersumme für Klamotten ist: 1000€
Der Antrag muss inhaltlich begründet werden. Aspekte die im Antrag hervor gehen müssen:
- nachhaltige und faire Produktion
- einmalige oder langfristige Nutzung
- für wen? (Teilnehmende, Leitungen etc.)
Außerschulische Jugendbildung - AJB
Präventionsschulungen
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung im Themenbereich Prävention sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik sowie ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.
- Alter: ab 15 – 27 Jahre
- zuschussfähig: 1 bis 3 Tage
- Förderung: 20€ pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 100% der Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Jugendbildung
Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen politische, kulturelle, geschlechtsspezifische, interkulturelle, ökologische und soziale Bildung Aneignung von Grundkenntnissen über Arbeitswelt und gesellschaftliche Tätigkeit.
- Alter: bis 27 Jahre
- zuschussfähig: 1 bis 10 Tage
- Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 80% der Gesamtkosten,
jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten
ebenfalls zuschussfähig: Seminar mit mindestens 2 Zeitstunden Förderung: 100 €, max. 100 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden an-teiligen Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
politische Kinderstufenarbeit
Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und ökologischen Fragen; Förderung der Beteiligung an Entscheidungsfragen.
- Alter: 6 bis 14 Jahre
- zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
- Förderung: 10 € pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 70% der Gesamt-kosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Ausbildung von Gruppenleiter*innen für den Erwerb der JuLeiCa
Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausbildung muss den „Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter*innen-Card in Hessen“ entsprechen.
Förderungsfähig ist auch eine Maßnahme, die nur einen Teil der er-forderlichen Themenbereiche umfasst, soweit sie Teil einer Veran-staltungsreihe ist, die insgesamt zum Erwerb der Jugendleiter*in-nen-Card qualifiziert.
- Alter: 15 bis 27 Jahre
- zuschussfähig: 1 bis 10 Tage
- Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 100% der Gesamtkosten,
jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Bildungsurlaub
Anerkannte Bildungsveranstaltungen zur politischen Bildung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
- Alter: 15 bis 27 Jahre
- zuschussfähig: 1 bis 8 Tage
- Förderung: 35 € pro Tag und Teilnehmer*in,
max. 70% der Gesamtkosten,
jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten
Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.
Dokumente
Hier findest Du die Dokumente zur Dokumentation
