Fördergelder für Jugendverbände in Hessen
Orts-, Regional- und Diözesanverbände
Als Ortsgruppe, regionale oder diözesane Ebene in den Jugendverbänden im BDKJ Limburg könnt ihr in folgenden Kategorien Förderungen beantragen, wenn eure Gruppe oder Region in Hessen aktiv ist. Die Diözesanebene der Jugendverbände kann immer Gelder aus Hessen beantragen. Anträge müssen digital auf dieser Webseite gestellt werden. Es gibt keinen Postweg mehr.
Im Folgenden sind die verschiedenen Fördermöglichkeiten aufgeführt. Indem ihr auf die jeweilige Förderungsart klickt, bekommt ihr eine Erklärung und könnt dann direkt zur Antragsstellung in einem neuen Tab gelangen.
Direkt zu den Antragsformularen
Wie kommst du als Jugendverbandsgruppe an die Förderung?
Vor der Veranstaltung
- Du planst deine Veranstaltung mit Datum, Zielgruppe, Inhalte etc.
- Du wählst aus den verschiedenen Kategorien die passende aus und stellst online den Antrag auf Förderung. Dieser sollte möglichst 6 Wochen vor der Maßnahme eingereicht werden, wenn es kurzfristiger ist, kann trotzdem noch ein Antrag gestellt werden, allerdings kann die Förderung dann nicht garantiert werden.
- Die BDKJ Landesstelle Hessen in Limburg prüft den Antrag formal und ob noch genügend Gelder verfügbar sind und versendet anschließend über das digitale Tool eine Zu- oder Absage.
- Bei Anträgen auf Multiplikator*innenschulungen und alle Sonderförderungen braucht es neben der formalen Prüfung zusätzlich eine Beratung und Beschluss durch den BDKJ Diözesanausschuss, der in der Regel einmal im Monat tagt. Gemäß dem Beschluss erfolgt anschließend eine Zu- oder Absage.
- Du führst deine Veranstaltung durch. Sollte die Veranstaltung ausfallen, bist du dazu angehalten möglichst sofort dies der BDKJ Landesstelle Hessen mitzuteilen.
Nach der Veranstaltung
- Innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Veranstaltung muss die Förderung abgerufen werden, da sonst der Anspruch auf Förderung entfällt.
- Alle nötigen Unterlagen müssen dafür digital hochgeladen werden.
- Folgende Unterlagen werden zur Abrechnung benötigt:
- Programm
- Teilnehmer*innenliste im Original (digital hochgeladen) komplett ausgefüllt und unterschrieben (von Teilnehmer*innen und den Betreuungspersonen)
- Kostenzusammenstellung
- Kopie der Rechnung mit dem höchsten Betrag
- Erhebungsbogen für die Statistik
- Nach Eingang aller Dokumente werden die Daten von der BDKJ Landesstelle Hessen geprüft und das Geld zur Auszahlung freigegeben.
Programm Teilnehmer/-innenliste im Original enthält Vor- und Zuname, Wohnort, Geburtsjahr, Geschlecht und eigenhändige Unterschrift aller Teilnehmer/-innen und muss von der Leitung unterschrieben sein.
Für Originalbelege und Rechnungen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für interne Prüfungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren. Die Belege können von der Zuschussverwaltung stichprobenartig angefordert und überprüft werden.
Förderkategorien Hessen
Lager, Fahrten, Freizeiten ( 6 - 27 Jahre) - AJA
Ausbildung und Förderung sozialer Kompetenzen, kulturelle und kreative Bildung.
- Alter: 6 bis 27 Jahre
- Zuschussfähige Dauer: 2 bis 10 Tage (mit und ohne Übernachtung)
Förderungshöhe: 4 € pro Tag und Teilnehmer*in, höchstens jedoch 70% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Qualifizierung - AJA
Pädagogische Vorbereitung, Weiterbildung sowie der Erwerb und Ausbau von Kompetenzen und/oder Qualifikationen in der Jugend(verbands)arbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik
- Alter: ab 15 Jahre
- Dauer der Maßnahme: 1 bis 5 Tage
Förderungshöhe: 15 € pro Tag und Teilnehmer*in, höchstens 100% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Jugendbildung (bis 27 Jahre) - AJB
Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen politische, kulturelle, geschlechtsspezifische, interkulturelle, ökologische und soziale Bildung. Aneignung von Grundkenntnissen über Arbeitswelt und gesellschaftliche Tätigkeit.
- Alter: bis 27 Jahre
- Dauer der Maßnahme: 1 bis 10 Tage
Förderungshöhe: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in, höchstens 80% der Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Politische Kinderstufenarbeit (6 - 14 Jahre) - AJB
Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und ökologischen Fragen; Förderung der Beteiligung an Entscheidungsfragen
- Alter: 6 bis 14 Jahre
- Dauer der Maßnahme: 1 bis 5 Tage
Förderungshöhe: 10 € pro Tag und Teilnehmer*in, höchstens 70% der Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Ausbildung von Gruppenleiter*innen (u.a. für den Erwerb einer JuLeiCa) - (15 - 27 Jahre) - AJB
Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausbildung muss den „Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter*innen-Card in Hessen“ entsprechen. Förderungsfähig ist auch eine Maßnahme, die nur einen Teil der erforderlichen Themenbereiche umfasst, soweit sie Teil einer Veranstaltungsreihe ist, die insgesamt zum Erwerb der Jugendleiter*innen-Card qualifiziert.
- Alter: 15 bis 27 Jahre
- Dauer der Maßnahme: 1 bis 10 Tage
Förderungshöhe: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in, max. 100 % der Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Präventionsschulung (15 - 27 Jahre) - AJB
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung im Themenbereich Prävention sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik sowie ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.
- Alter: 15 bis 27 Jahre
- Dauer der Maßnahme: 1 bis 3 Tage
Förderungshöhe: 20€ pro Tag und Teilnehmer*in, höchstens 100% der Gesamtkosten. Darüber hinaus darf die Fördersumme die anteiligen tatsächlichen Gesamtkosten der förderfähigen Teilnehmer*innen nicht überschreiten.
Supervision für (Leitungs-)gremien (alle Ebenen)
Der BDKJ Förderverein e.V. kann bei erkennbarem Bedarf Supervision bezuschussen. Hierzu muss ein formloser Antrag per E-Mail an gestellt werden. Dieser Antrag muss Folgendes beinhalten:
- Die voraussichtlich anfallenden Kosten
- Die gewünschte Förderhöhe
- Eine Begründung, weshalb die Supervision notwendig ist
Eine digitale Beantragung über das Online-Formular, wie bei den Fördermitteln aus AJA und AJB, ist nicht möglich.
Sollten hierzu Fragen bestehen oder ihr eine Begründung nicht schriftlich verfassen wollen, so meldet euch bitte telefonisch beim Vorstand des Förderverein e.V.. Kontaktdaten sind über die Webseite des BDKJ Diözesanverband Limburg zur Verfügung gestellt.
Diözesanebene: Sonderförderung - AJA
Den Antrag können ausschließlich die Diözesanvorstände oder -leitungen stellen. Er muss inhaltlich begründet sein und deutlich machen, für wen die Förderung bestimmt ist. Eine Antragstellung ist möglich, wenn eine Maßnahme nicht in die regulären Förderkategorien fällt, ein besonderer Mehrbedarf entsteht oder Aspekte wie nachhaltige und faire Produktion sowie eine einmalige bzw. langfristige Nutzung berücksichtigt werden.
Der BDKJ-Diözesanausschuss berät und entscheidet über den Antrag.
Allgemeine Hinweise
- Fördertöpfe: Der BDKJ Limburg verfügt über zwei verschiedene Fördertöpfe in Hessen. Diese werden in „Allgemeine Jugendarbeit“ (AJA) und in „Allgemeine Jugendbildung“ (AJB) unterteilt. Im Verfahren macht dies bei der Beantragung für euch Antragssteller*innen keinen Unterschied. Allerdings kann von dem einen Topf kein Geld in den anderen verschoben werden, nur in den jeweiligen Förderarten innerhalb des Topfes.
- Der Tageszuschuss wird gewährt ab 6 Zeitstunden nachgewiesenes Programm. An- und Abreisetag werden als volle Tage anerkannt, wenn für beide Tage zusammen mindestens 6 Stunden Programm nachgewiesen werden.
- Maßnahmen werden in der Regel ab 7 Personen (bis 27 Jahre) gefördert. Pro 7 Teilnehmer*innen kann eine Betreuungsperson über 27 Jahre in die Förderung einbezogen werden.
- Es werden Teilnehmer*innen aus Hessen gefördert. Bis zu 6 Teilnehmer*innen aus angrenzenden Bundesländern werden pro Bundesland gefördert, wenn mindestens die Hälfte aller Teilnehmer*innen aus Hessen kommt (Beispiele gibt es in den Förderrichtlinien)
- Bei 1-3 Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung kann eine Betreuungsperson ab 16 Jahren mit 25€ pro Tag gefördert werden. Dafür müssen auf der Teilnehmer*innen Liste die beeinträchtigten Teilnehmer*innen mit einem B gekennzeichnet werden.
- Ab 2026 ist ein gültiges institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Trägers der Maßnahme die Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
- Achtung: es gelten die jeweils gültigen Förderrichtlinien des BDKJ Limburg zum Zeitpunkt des Antrags.
Hinweise zum Antragstool
- Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als „beantragte Zuwendung“ eintragen.
- Bestimmte Felder können nicht leer gelassen werden, z.B. „sonstige Zuwendungen“. Wenn ihr keine erhalten haben solltet, tragt dort „0“ ein.
- Bitte tragt bei der Bankverbindung eurer Ortsgruppe nicht die einer Privatperson ein!







