Fördergelder für Jugendverbände in Hessen
Orts-, Regional- und Diözesanverbände
Als Ortsgruppe, regionale oder diözesane Ebene in den Jugendverbänden im BDKJ Limburg könnt ihr in folgenden Kategorien Förderungen beantragen, wenn eure Gruppe oder Region in Hessen aktiv ist. Die Diözesanebene der Jugendverbände kann immer Gelder aus Hessen beantragen. Anträge müssen digital auf dieser Webseite gestellt werden. Es gibt keinen Postweg mehr.
Im Folgenden sind die verschiedenen Fördermöglichkeiten aufgeführt. Indem ihr auf die jeweilige Förderungsart klickt, bekommt ihr eine Erklärung und könnt dann direkt zur Antragsstellung in einem neuen Tab gelangen.
Direkt zu den Antragsformularen
Wie kommst du als Jugendverbandsgruppe an die Förderung?
Vor der Veranstaltung
- Du planst deine Veranstaltung mit Datum, Zielgruppe, Inhalte etc.
- Du wählst aus den verschiedenen Kategorien die passende aus und stellst online den Antrag auf Förderung. Dieser sollte möglichst 6 Wochen vor der Maßnahme eingereicht werden, wenn es kurzfristiger ist, kann trotzdem noch ein Antrag gestellt werden, allerdings kann die Förderung dann nicht garantiert werden.
- Die BDKJ Landesstelle Hessen in Limburg prüft den Antrag formal und ob noch genügend Gelder verfügbar sind und versendet anschließend über das digitale Tool eine Zu- oder Absage.
- Bei Anträgen auf Multiplikator*innenschulungen und alle Sonderförderungen braucht es neben der formalen Prüfung zusätzlich eine Beratung und Beschluss durch den BDKJ Diözesanausschuss, der in der Regel einmal im Monat tagt. Gemäß dem Beschluss erfolgt anschließend eine Zu- oder Absage.
- Du führst deine Veranstaltung durch. Sollte die Veranstaltung ausfallen, bist du dazu angehalten möglichst sofort dies der BDKJ Landesstelle Hessen mitzuteilen.
Nach der Veranstaltung
- Innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Veranstaltung muss die Förderung abgerufen werden, da sonst der Anspruch auf Förderung entfällt.
- Alle nötigen Unterlagen müssen dafür digital hochgeladen werden.
- Folgende Unterlagen werden zur Abrechnung benötigt:
- Programm
- Teilnehmer*innenliste im Original (digital hochgeladen) komplett ausgefüllt und unterschrieben (von Teilnehmer*innen und den Betreuungspersonen)
- Kostenzusammenstellung
- Kopie der Rechnung mit dem höchsten Betrag
- Erhebungsbogen für die Statistik
- Nach Eingang aller Dokumente werden die Daten von der BDKJ Landesstelle Hessen geprüft und das Geld zur Auszahlung freigegeben.
Programm Teilnehmer/-innenliste im Original enthält Vor- und Zuname, Wohnort, Geburtsjahr, Geschlecht und eigenhändige Unterschrift aller Teilnehmer/-innen und muss von der Leitung unterschrieben sein.
Für Originalbelege und Rechnungen gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Für interne Prüfungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren. Die Belege können von der Zuschussverwaltung stichprobenartig angefordert und überprüft werden.
Förderkategorien Hessen
Lager, Fahrten, Freizeiten ( 6 - 27 Jahre) - AJA
Ausbildung und Förderung sozialer Kompetenzen, kulturelle und kreative Bildung, Ausflüge, Spiel, Spaß, Spannung
Förderung: 3,50 € pro Tag und Teilnehmer*in (6 – 27 Jahre), max. 70 % der Gesamtkosten. Dauer 2 – 10 Tage (mit und ohne Übernachtung)
Mitarbeiter*innenschulung (ab 15 Jahre) - AJA
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik. Zum Beispiel: Ausbildung von Teamer*innen, Vorbereitungswochenenden, Erste-Hilfe-Kurs, Teambuilding.
Förderung: Pro Seminar ab 2 Stunden 40 € und 15 € pro Tag und Teilnehmer*in (ab 15 Jahren) insgesamt bis zu 100 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Multiplikator*innenschulung (ab 15 Jahre) - AJA
Erwerb und Ausbau von Leitungsqualifikationen sowie fortgeschrittenen Methodenkenntnissen der pädagogischen Arbeit. Zum Beispiel: Klausurtagungen, Methodenvermittlungen, Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt. Förderungsfähig ist auch die Teilnahme an offen ausgeschriebenen
Fortbildungsveranstaltungen. Das Verfahren der Beantragung und Abrechnung ist mit der Zuschusswesen abzusprechen.
Förderung: Pauschal 500 € pro Tag und max. 80 % der Gesamtkosten. Förderfähig sind Personen ab 15 Jahren. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Jugendbildung (bis 27 Jahre) - AJB
Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen politische, kulturelle, geschlechtsspezifische, interkulturelle, ökologische und soziale Bildung.
Aneignung von Grundkenntnissen über Arbeitswelt und gesellschaftliche Tätigkeit.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in (bis 27 Jahre), jedoch nur 80 % der Gesamtkosten (max. 100 % der Gesamtkosten der förderfähigen Personen)
Politische Kinderstufenarbeit (6 - 14 Jahre) - AJB
Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und ökologischen Fragen; Förderung der Beteiligung an Entscheidungsfragen
Förderung: 10 € pro Tag und Teilnehmer*in (6 – 14 Jahre) bei max. 70 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 5 Tage möglich.
Ausbildung von Gruppenleiter*innen für den Erwerb einer JuLeiCa (15 - 27 Jahre) - AJB
Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausbildung muss den „Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen“ entsprechen. Förderungsfähig ist auch eine Maßnahme, die nur einen Teil der erforderlichen Themenbereiche umfasst, soweit sie Teil einer Veranstaltungsreihe ist, die insgesamt zum Erwerb der Jugendleiter/innen Card qualifiziert.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in (15 – 27 Jahre), Max. 100 % der Gesamtkosten, außerdem max. 100 % der anteiligen Gesamtkosten für förderfähige Personen. Zuschuss für 1 – 10 Tage möglich.
Präventionsschulung (15 - 27 Jahre) - AJB
Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung im Themenbereich Prävention sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik sowie ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.
Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in max. 100 % der Gesamtkosten. Zuschuss für 1 – 3 Tage möglich.
Supervision für (Leitungs-)gremien (alle Ebenen)
Der BDKJ Förderverein e.V. kann bei erkennbarem Bedarf Supervision bezuschussen. Hierzu muss ein formloser Antrag per E-Mail an gestellt werden. Dieser Antrag muss Folgendes beinhalten:
- Die voraussichtlich anfallenden Kosten
- Die gewünschte Förderhöhe
- Eine Begründung, weshalb die Supervision notwendig ist
Diözesanebene: Sonderförderung - AJA
Den Antrag können nur die Diözesanvorstände oder -leitungen stellen. Die Sonderförderung kann nur für Veranstaltungen oder Ausgaben beantragt werden, wenn diese unter keine andere Förderkategorie fallen oder ein begründeter Mehrbedarf gedeckt werden muss.
Der BDKJ-Diözesanausschuss berät und entscheidet über den Antrag.
Diözesanebene: Sonderförderung Klamotten - AJA
Den Antrag können nur die Diözesanvorstände oder -leitungen stellen. Der Antrag muss inhaltlich begründet sein und deutlich machen, dass eine nachhaltige und faire Produktion berücksichtigt, sowie einmalige oder langfristige Nutzung bedacht wurde. Zudem soll ersichtlich sein, für wen die Förderung bestimmt ist (z. B. Teilnehmende, Leitungen etc.). Die Förderung ist auf 1000 € pro Antrag gedeckelt.
Der BDKJ-Diözesanausschuss berät und entscheidet darüber.
Allgemeine Hinweise
- Fördertöpfe: Der BDKJ Limburg verfügt über zwei verschiedene Fördertöpfe in Hessen. Diese werden in „Allgemeine Jugendarbeit“ (AJA) und in „Allgemeine Jugendbildung“ (AJB) unterteilt. Im Verfahren macht dies bei der Beantragung für euch Antragssteller*innen keinen Unterschied. Allerdings kann von dem einen Topf kein Geld in den anderen verschoben werden, nur in den jeweiligen Förderarten innerhalb des Topfes.
- Der Tageszuschuss wird gewährt ab 6 Zeitstunden nachgewiesenes Programm. An- und Abreisetag werden als volle Tage anerkannt, wenn für beide Tage zusammen mindestens 6 Stunden Programm nachgewiesen werden.
- Maßnahmen werden in der Regel ab 7 Personen (bis 27 Jahre) gefördert. Pro 7 Teilnehmer*innen kann eine Betreuungsperson über 27 Jahre in die Förderung einbezogen werden.
- Es werden Teilnehmer*innen aus Hessen gefördert. Bis zu 6 Teilnehmer*innen aus angrenzenden Bundesländern werden pro Bundesland gefördert, wenn mindestens die Hälfte aller Teilnehmer*innen aus Hessen kommt (Beispiele gibt es in den Förderrichtlinien)
- Bei 1-3 Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung kann eine Betreuungsperson ab 16 Jahren mit 25€ pro Tag gefördert werden. Dafür müssen auf der Teilnehmer*innen Liste die beeinträchtigten Teilnehmer*innen mit einem B gekennzeichnet werden.
- Ab 2026 ist ein gültiges institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Trägers der Maßnahme die Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
- Achtung: es gelten die jeweils gültigen Förderrichtlinien des BDKJ Limburg zum Zeitpunkt des Antrags.
Hinweise zum Antragstool
- Die Einnahmen und Ausgaben müssen am Ende ausgeglichen sein. Das Defizit, welches eure Veranstaltung erwirtschaftet hat, müsst ihr also als „beantragte Zuwendung“ eintragen.
- Bestimmte Felder können nicht leer gelassen werden, z.B. „sonstige Zuwendungen“. Wenn ihr keine erhalten haben solltet, tragt dort „0“ ein.
- Bitte tragt bei der Bankverbindung eurer Ortsgruppe nicht die einer Privatperson ein!







