Fördergelder für Jugendverbände in Hessen

Orts-, Regional und Diözesanverbände

Die Fördergelder des BDKJ Diözesanverband Limburg stehen allen orts-, regional- und diözesan Gliederungen der Jugendverbände, die den BDKJ Diözesanverband Limburg bilden, zur verfügung.
Die jeweilige Gleiderung muss  Ihren „Sitz“ in Hessen haben um Anspruche auf die Fördergelder gelten zu machen.

Allgemeine Jugendbildung - AJA

Lager, Fahrten, Freizeiten

Ausbildung und Förderung sozialer Kompetenzen, kulturelle und kreative Bildung, Ausflüge, Spiel, Spaß, Spannung

  • Alter: 6 bis 27 Jahre
  • zuschussfähig: 2 bis 10 Tage (mit und ohne Übernachtung)
  • Förderung: 3,50 € pro Tag und Teilnehmer*in
    max. 70% der Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

Mitarbeiter*innenschulung

Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik.
Zum Beispiel: Ausbildung von Teamer*innen, Vorbereitungswochenenden, Erste-Hilfe Kurs, Teambuilding

  • Alter: ab 15 Jahren
  • zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
  • Förderung: 15 € pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 100% der Gesamtkosten
  • ebenfalls zuschussfähig: Seminar mit mindestens 2 Zeitstunden Förderung: 40 €, max. 100% Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

Multiplikator*innenschulung

Erwerb und Ausbau von Leitungsqualifikationen sowie fortgeschrit-tenen Methodenkenntnissen der pädagogischen Arbeit.
Zum Beispiel: Klausurtagungen, Methodenvermittlungen, Weiterbildungsmaßnahmen.

  • Alter: ab 15 Jahren
  • zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
  • Förderung: Pauschal 500€ pro Tag und | max. 80% der Gesamtkosten.

Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt.
Förderungsfähig ist auch die Teilnahme an offen ausgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen (das Verfahren der Beantragung und Abrechnung ist mit der Zuschussverwaltung abzusprechen).

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Antrag Multiplikator*innenschulung

Antragsformular Multiplikator*innenschulung aus den Mittelen der allgemeinen Jugendarbeit (AJA).

Name(erforderlich)
Anschrift(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Tag. Monat. Jahr
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Tag. Monat. Jahr
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Sonderförderung

Zur Förderung von Anschaffungen (Sach- und Materialkosten) oder Sonderfinanzierung von Veranstaltungen kann dieser Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist inhaltlich zu begründen und wird vom BDKJ Diözesanausschuss beraten und abgestimmt.
Nur der Diözesanvorstand oder die Diözesanleitung eines Jugendverbands können diesen Antrag stellen.

Sonderförderung: Kleidung

Der Antrag kann nur von den Diözesanvorständen oder -leitungen gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet der Diözesanausschuss des BDKJ Diözesanverband Limburg.

Die maximale Fördersumme für Klamotten ist: 1000€

Der Antrag muss inhaltlich begründet werden. Aspekte die im Antrag hervor gehen müssen:

  • nachhaltige und faire Produktion
  • einmalige oder langfristige Nutzung
  • für wen? (Teilnehmende, Leitungen etc.)

Außerschulische Jugendbildung - AJB

Präventionsschulungen

Pädagogische Vorbereitung und Weiterbildung im Themenbereich Prävention sexualisierte Gewalt von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, der Ferien- und Freizeitpädagogik sowie ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.

  • Alter: ab 15 – 27 Jahre
  • zuschussfähig: 1 bis 3 Tage
  • Förderung: 20€ pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 100% der Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

Jugendbildung

Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen politische, kulturelle, geschlechtsspezifische, interkulturelle, ökologische und soziale Bildung Aneignung von Grundkenntnissen über Arbeitswelt und gesellschaftliche Tätigkeit.

  • Alter: bis 27 Jahre
  • zuschussfähig: 1 bis 10 Tage
  • Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 80% der Gesamtkosten,
    jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten
    ebenfalls zuschussfähig: Seminar mit mindestens 2 Zeitstunden Förderung: 100 €, max. 100 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden an-teiligen Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

politische Kinderstufenarbeit

Auseinandersetzung mit sozialen, politischen und ökologischen Fragen; Förderung der Beteiligung an Entscheidungsfragen.

  • Alter: 6 bis 14 Jahre
  • zuschussfähig: 1 bis 5 Tage
  • Förderung: 10 € pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 70% der Gesamt-kosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

Ausbildung von Gruppenleiter*innen für den Erwerb der JuLeiCa

Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Kenntnissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausbildung muss den „Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter*innen-Card in Hessen“ entsprechen.
Förderungsfähig ist auch eine Maßnahme, die nur einen Teil der er-forderlichen Themenbereiche umfasst, soweit sie Teil einer Veran-staltungsreihe ist, die insgesamt zum Erwerb der Jugendleiter*in-nen-Card qualifiziert.

  • Alter: 15 bis 27 Jahre
  • zuschussfähig: 1 bis 10 Tage
  • Förderung: 20 € pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 100% der Gesamtkosten,
    jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

Bildungsurlaub

Anerkannte Bildungsveranstaltungen zur politischen Bildung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.

  • Alter: 15 bis 27 Jahre
  • zuschussfähig: 1 bis 8 Tage
  • Förderung: 35 € pro Tag und Teilnehmer*in,
    max. 70% der Gesamtkosten,
    jedoch nicht mehr als 100% der auf die förderfähigen Personen entfallenden anteiligen Gesamtkosten

Ausgeschlossen sind Maßnahmen der religiösen Bildung und satzungsgemäße Gremienarbeit.

Hier findest Du das Antragsformular.

  • CAJ Limburg
  • DPSG Limburg
  • DJK Limburg
  • Pueri Cantores Bistum Limburg
  • KJG Limburg
  • GCL Region West
  • Kolping Jugend Limburg
  • KSJ Frankfurt
  • Malteser Jugend Limburg